Arbeitssicherheit
Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind Sie als Unternehmer verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um somit die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Doch hierbei ist es gar nicht so einfach, sich im Paragrafen-Dschungel zurechtzufinden. Vertrauen Sie daher auf uns und unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam proaktiv und präventiv Wege finden, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu verhindern. Dadurch erhalten Sie sich nicht nur das Vertrauen Ihrer Belegschaft, sondern vermeiden darüber hinaus selbstverschuldete Ausfallzeiten. Gelungener Arbeitsschutz spart also auch noch Geld.
Im Fachgebiet Arbeitssicherheit erbringen wir für Sie folgende Leistungen
- Sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß DGUV Vorschrift 2
- Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Betriebsanweisung für Maschinen gem. Betriebssicherheitsverordnung
- Orientierungsmessungen von Lärm nach BImSchG und Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- Orientierungsmessung der Beleuchtungsstärke gemäß ASR A3.4
- Aufbau eines Arbeitsschutz – Managementsystems
- Beratung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen gemäß Bildschirmarbeitsverordnung
- Beratung zur Auswahl von Arbeitsschutzmitteln
- Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Regelmäßige Durchführung von ASA-Sitzungen und Betriebsbegehungen
- Unterstützung/Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
- Unterstützung und Erstellung aller weiteren notwendigen Dokumentationen
- Flucht und Rettungswegpläne ASR A1.3
- Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter